Ein Aufzug allein begründet noch keine Barrierefreiheit. Da gibt es Normen und Anforderungen an barrierefreies Bauen, die in einigen Bauvorschriften festgeschrieben sind.
Das Vorhandensein einer Aufzugsanlage an sich begründet noch keine Barrierefreiheit. Um den Anforderungen an barrierefreies Bauen gerecht zu werden, müssen einige Bauvorschriften beachtet werden. Damit wird gewährleistet, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe in die oberen Etagen gelangen können. Grundvoraussetzung für ein barrierefreies Gebäude ist der stufenlose Zugang zum Aufzug sowie allen Gebäudeteilen.
Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Aufzüge sind in der Europanorm 81-70 niedergeschrieben. In Deutschland findet diese Norm als DIN EN 81-70 Anwendung. Sie ist außerdem Bestandteil der deutschen Normen für barrierefreies Bauen, die unter den Ordnungskennziffern DIN 18040-1 und DIN 18040-2 festgelegt sind. Beachten Sie, dass in den einzelnen Landesbauordnungen teilweise weitere Bestimmungen niedergelegt sein können, die über die Texte der Normen hinaus Gültigkeit haben.
Die europäische Norm unterscheidet drei Aufzugstypen nach Größe der Fahrkabine. Die einzelnen Merkmale können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Bezeichnung | Breite des Fahrkorbs | Tiefe des Fahrkorbs | Maximale Tragkraft | Zugelassene Nutzer |
Typ 1 | 1.000 mm | 1.250 mm | 450 Kilogramm | ein Rollstuhlfahrer |
Typ 2 | 1.100 mm | 1.400 mm | 630 Kilogramm | ein Rollstuhlfahrer sowie eine Begleitperson |
Typ 3 | 2.000 mm | 1.400 mm | 1.275 Kilogramm | ein Rollstuhlfahrer sowie mehrere Begleitpersonen |
Das Mindestmaß für die Breite der Türen beträgt laut Europanorm 900 Millimeter. Damit soll die Einfahrt für alle Rollstuhlfahrer möglich sein. Wenn das Gebäude ein hohes Besucheraufkommen aufweist, beträgt die Mindestbreite 1100 Millimeter.
Vor dem Eingang des Aufzugs muss eine Wartefläche von mindestens 1500 mm x 1500 mm bestehen. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen keine Treppen direkt gegenüber abwärts führen. Falls das doch der Fall ist, müssen diese einen Mindestabstand von drei Metern (3000 mm) zum Eingang aufweisen.
Auch die Bedienelemente sowie das Innere des Aufzugs müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Aufzug barrierefrei nennen zu können.
Zu diesen Anforderungen gehören:
Möchten Sie Ihren Aufzug umrüsten oder sicherstellen, dass Ihre Anlage den Anforderungen an einen barrierefreien Aufzug entspricht? Dann stehen wir Ihnen gern zur Seite. Unsere Erfahrung mit gängigen Aufzugsanlagen hilft, Ihre drängenden Fragen zu beantworten. Falls Umbauten notwendig werden, koordinieren wir diese mit den Montagefirmen. Auch eventuell notwendige Prüfungen auf Normkonformität organisieren wir gern und zuverlässig. Wir bieten Ihnen zudem Beratung, falls Sie eine neue barrierefreie Aufzugsanlage errichten möchten.