Jede Aufzuganlage verfügt über eine Betriebsanleitung, wie sie gemäß der Europanorm EN 82079-1 für jedes große und kleine Produkt vorliegen muss.
Jede Aufzuganlage verfügt über eine Betriebsanleitung, wie sie gemäß der Europanorm EN 82079-1 für jedes große und kleine Produkt vorliegen muss.
Die Informationen, welche dieses Dokument enthält, sind u.a.:
Die Betriebsanleitung gehört als Teil der Anlagendokumentation, zu welchem die Betreiber verpflichtet sind, zwingend in das zu führende Aufzugsbuch. Dabei ist zu beachten, dass die Betriebsanleitung meist nur für den Stand der Technik zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme gültig ist. Darüber hinausgehende Veränderungen an der Anlage müssen ebenfalls im Aufzugsbuch dokumentiert werden. Ergeben sich aus den baulichen Modifikationen auch Änderungen an der Handhabung, muss die Betriebsanleitung entsprechend aktualisiert werden.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Lieferant bzw. Hersteller dafür, wenn ein Produkt nicht ordnungsgemäß und nach Betriebsanleitung funktioniert. Da bei Aufzuganlagen jedoch vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle durchgeführt wird, besteht zumeist keine Unsicherheit.
Im Rahmen unserer Services wird ebenfalls überprüft, ob die vorliegende Betriebsanleitung den Anforderungen entspricht. Falls wir Abweichungen feststellen, lässt sich in Zusammenarbeit mit unseren Aufzugsexperten auch eine aktuelle Version erstellen. Insbesondere, wenn Änderungen an einer Aufzugsanlage vom vorherigen Betreiber nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden, kann diese Notwendigkeit eintreten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, ist Simplifa für Sie da.