In älteren Fassungen der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Sicherheitstechnische Bewertung als Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der Fassung vom 1. Juni 2015 sind die Voraussetzungen in die Gefährdungsbeurteilung übergegangen.
In älteren Fassungen der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Sicherheitstechnische Bewertung als Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der Fassung vom 1. Juni 2015 sind die Voraussetzungen in die Gefährdungsbeurteilung übergegangen.
Damit wird das Procedere für den sicheren Betrieb vereinfacht, weil die zu treffenden Vorkehrungen weniger unübersichtlich sind. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Anlage allen Vorschriften bezüglich der Sicherheit entspricht und zudem jegliche Gefährdung der Nutzer ausgeschlossen ist, können sich zudem veränderte Prüfintervalle ergeben. Gerade vor einer Sanierung der Anlage sind meist kürzere Fristen gegeben. Wenn ein Aufzug nach einer umfassenden Sanierung wieder in Betrieb genommen wird, kann im Rahmen der Prüfung vor Inbetriebnahme das Intervall für die nachfolgenden technischen Prüfungen festgelegt werden.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass nach der Novelle der BetrSichV Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitstechnische Bewertung als Synonyme zu verstehen sind. Beide dienen der Feststellung der Sicherheit einer Aufzugsanlage in ihrem installierten Umfeld.
Egal an welcher Stelle des Prozesses Sie sich befinden, ob eine neue Aufzugsanlage eingebaut wurde, eine ältere Anlage betrieben wird oder saniert wurde oder ein neuer Aufzug in Planung ist: Simplifa steht Ihnen mit allen wichtigen Informationen zur Seite. Falls Sie sich unsicher sind, welches Intervall bei den Prüfungen einzuhalten ist oder wenn Sie sich fragen, ob Ihre Anlage den Bestimmungen weiterhin genügt, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Aufzugsanlagen hilft Ihnen, einen schnellen Überblick über die Sachlage zu gewinnen und anstehende Entscheidungen zu treffen. Gern führen wir eine neutrale und umfangreiche Gefährdungsbeurteilung an Ihren Aufzügen aus.